„Gerichtsmissachtende“ Kleidung unter der Robe
Was den Anwalt bewegt
Da staunt der Laie und der Anwalt wundert sich. Justitia beschäftigt sich mit sich selbst und mit Problemen aus dem letzten Jahrtausend !
Die Pflicht zum Tragen einer Amtstracht bestehe, um dem Bürger vor Gericht auch durch das Auftreten in einer bestimmten äußeren Form deutlich zu machen, dass seinem Anliegen im Verfahren ernsthaft und mit Respekt begegnet werde. Die Verpflichtung, vor Gericht eine Robe zu tragen, sei vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungsgemäß anerkannt worden. Die Vorschriften über die Kleidungsstücke, die zu der Robe getragen werden müssten, seien ebenfalls gerichtlich nicht zu beanstanden. Sie sollten verhindern, dass durch das Tragen unangemessener Kleidungsstücke zur Robe letztere und damit mittelbar das Verfahren abgewertet würde. Ein sichtbares T-Shirt unter der Robe ist somit tabu!
- VG Berlin, Urteil vom 26.07.2006 - (Az.: VG 12 A 399.04)
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