Bewertung von Prüfungsleistungen

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Das Referendar-Urteil

Als ehemaliger Korrekturassistent der FSU Jena war ich immer wieder überrascht, wie wenig die Prüfungen mit Blick auf die Situation des Prüfers/Korrektors angefertigt worden sind.

Folgendes sind einige private Gedanken nach Korrektur einiger hundert Arbeiten an der FSU, Gesprächen mit Kollegen sowie der gelegentlichen Ausbildung von Referendaren. Meine taiwanesische Studenten begehen heute nahezu die selben Fehler, denen ich in Deutschland vor weinigen Jahren begegnete. Die in Ausführungszeichen gesetzten Gedanken sind etwas plastisch und sollen nicht beleidigen, nur kamen sie mir oft nach langen Korrekturtagen.

 

I. Ausgangspunkt – Die Situation des Prüfers

Bester Ausgangspunkt ist, sich kurz in die Situation des Prüfers zu versetzen. Examensprüfungen sind für ihn doppelter Stress. Einerseits muss er die Korrekturarbeit neben seinem Hauptberuf erledigen und erhält – wenn überhaupt – eine symbolische Vergütung. Andererseits kennt er die Bedeutung der Tätigkeit für den Lebensweg der Studenten. Derweilen sitzt ihm das JPA im Rücken, auffallen wollen nicht viele Prüfer wegen überdurchschnittlicher guter oder negativer Prüfungsergebnisse. Schließlich bedeuten abweichende Voten des Zweitgutachters zusätzliche Arbeit und Nachfragen.

Die Prüfer aus der Praxis sind vom Universitätsleben und den Vorstellungen des JPA weit weg, aus Sicht der Theorie bedeutende Rechtsstreitigkeiten sind in der Praxis nicht selten belanglos. Der Staatsanwalt oder Richter schlägt sich seit Jahren mit praktischen Problemen oder administrativer Überlastung herum. Oft kann es passieren, dass beim Prüfer nach jahrelanger Befassung mit BtM-Sachen, Jugendstrafrecht, Scheidungen etc teils Elementar- oder Einzelwissen verloren gegangen ist. Der Prüfer wird also schauen, ob grundlegendes Wissen vorhanden ist, die Arbeit ordentlich strukturiert wurde und halbwegs lebensnahe, nachvollziehbare Argumente genannt wurden.

Nun legen an einem Abend dem Prüfer etwa 40 Arbeiten vor, bisher haben verschiedene Termine die Korrektur verhindert. Abgabetermin der Korrekturen ist in zwei Wochen, die Zeit drückt, anderen Fristen machen im Hauptberuf zu schaffen, nur ist diesmal eine weitere Verschiebung nicht möglich. Denkbar ist, dass Vorgesetzte oder Mandanten den Prüfer bereits tagsüber Schwierigkeiten bereitet hatten, sodass er schon entnervt mit der Arbeit beginnt. Er weiß lediglich, dass dieser und die Folgeabende lange dauern werden. Abends um 22:00 Uhr liegt ihm eine von der ersten Seite an nahezu unleserliche Arbeit eines Studenten vor.

Ziel einer Arbeit sollte es also auch sein, dem Prüfer die Korrektur so angenehm wie möglich zu machen und eine positive Grundeinstellung zu erzeugen, die sich dann auch auf die Bewertung auswirken kann.

 

II. Lesbarkeit

Auch wenn inhaltliche Fragen entscheidend sein sollten, die Schrift beeinflusst dennoch das Ergebnis. Mit Blick auf obigen Darstellungen: Abgabetermin in zwei Wochen, Zeitdruck, Fristen im Hauptberuf zu schaffen, sonstiger Stress. Die Korrektur beginnt abends um 22:00 Uhr mit einer unleserlichen Arbeit. Der Prüfer kann nicht mit der eigentlichen Korrektur beginnen, sondern startet mit einem langen Rate- und Entzifferungsspiel, bei dem er versucht, die Eigenheiten der Schrift zu erfassen. Ein nervöser Seitenblick zeigt ihm die unveränderte Größe des Stapels unkorrigierter Arbeiten. Jeder Prüfer wird nach 10 min Entziffern denken: „Kann sich dieser junge Schnösel nicht wenigstens die ersten Seiten um etwas Lesbarkeit bemühen? 25 bis 27 Jahre alt und schon eine Professorenschrift.“ Einige Prüfer können dies durchaus als Arroganz verstehen („Er hat es nicht nötig, sich zu bemühen.“). Die Gedanken werden sich verstärken, wenn der Prüfer nach 20 min Entschlüsselungslehre endlich anfängt, die Arbeit wirklich zu korrigieren. Kommt dann noch ein vielleicht etwas eigenwilliger Aufbau oder ein von der Lösungskizze und der herrschenden Meinung abweichender Gedanke hinzu, wird kaum noch Toleranz vorhanden sein, sich in die Gedankenwelt hineinzuversetzen. („Schmieren und Unsinn schreiben, soll der etwa Anwalt werden?“)

 

III. Der erste Eindruck

Es gibt Forschungen, die besagen, wir würden eine Person in den ersten Sekunden einordnen und dann den Eindruck nur widerstrebend korrigieren. Abwegig ist es nicht, auch nicht für Prüfungsarbeiten. Wieder mit Blick des Prüfers: 40 Arbeiten a 15 Seiten liegen auf den Tisch. Er blättert mal so durch, macht sich ein Bild. Er findet eine Arbeit, nicht beschmiert, auf den ersten Seiten eine ordentliche Schrift, die Arbeit enthält ein paar Überschriften und Gliederziffern. Möglicher Gedanke: „Na wenigstens scheint der/die es verstanden zu haben und logisch zu denken, hieran werde ich auch nicht ewig Zeit verschwenden. Fange ich mal damit an.“ Der Prüfer liest also schon mit weitaus besserer Grundeinstellung. Die Arbeit geht zügig voran und die Stimmung bessert sich („Wenigstens ein Fortschritt“). Kommt ein ungewöhnlicher Gedanke, wird er eher bereit sein, ein paar Minuten zum Verständnis zu investieren. („Bisher war doch alles ganz OK, der wird doch nicht plötzlich völligen Unsinn schreiben.“)

 

IV. Aufbau bzw Aufbaufehler

Es kann nicht oft genug wiederholt werden, der Aufbau entscheidet sehr wesentlich über das Ergebnis. Insbesondere Studenten tendieren dazu, sich nur auf die materielle Kenntnis zu konzentrieren und dabei die übrigen Bewertungskriterien zu unterschätzen. Der beste Gedankengang oder die tiefste Fachkenntnis ist nutzlos, wenn es der Leser nicht versteht. Nur dem BverfVG und Philosophen ist es erlaubt, die komplexen Gedanken noch komplexer als notwendig zu formulieren. Ein ordentlicher Aufbau zeigt strukturiertes Denken und verhilft, die Arbeit und den Gedankengang schnell zu verstehen. Dem Prüfer liegen etwa 15 handschriftliche Seiten vor, wie schnell nachvollziehen? Ein Weg: Durchblättern, Gliederziffern und Überschriften anschauen. Die meisten meiner Kollegen haben diese Technik praktiziert, der StA, Richter oder Rechtsanwalt als klassischer Aktenfresser macht es in seiner täglichen Arbeit so – warum nicht als Prüfer ebenso? Der absolute Schreck eine Prüfers ist, wenn eine Arbeit über mehr als drei Seiten keinerlei Untergliederung und Absätze enthält. In den meisten Fällen bedeutet es auch, dass der Gedankengang konfus ist und springt. Oft müssen durch den Prüfer Gliederungspunkte eingefügt werden, um überhaupt den Gedankengang zu verstehen. Eher nervend sind Übergliederungen, weil sie den Lesefluß behindern. Nicht jeder Gedanke benötigt eine eigene Überschrift.

Es versteht sich von selbst, dass eine etwas wirre Darstellung schnell zur Schlussfolgerung führt, das Verständnis der Rechtsfragen sei ebenso etwas wirr.

Fehler im Aufbau haben verheerendere Folgen als ein materieller Fehlgriff (solange dieser nicht wirklich elementar ist), ein Prüfer im 2. Examen, der gleichzeitig Ausbilder ist und mehrere Male auf die Bedeutung der Struktur hingewiesen hat, kann sich persönlich ärgern. Beispiel: „Jetzt studierte der 5 Jahre und sollte ca. hundert Klausuren geschrieben haben, dazu kommen unzählige Arbeiten im Referendariat, jetzt liegt mir so ein wirrer Kram vor, was hat der eigentlich die Jahre gemacht? Haben meine Kollegen und ich das nicht dauernd im Kurs gepredigt.“ Alle Prüfungsordnungen benennen die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Darstellung (1. Examen) oder praxistauglicher Schriftstücke (2. Examen) als Mindestvoraussetzung, maW können Defizite hier allein zum Nichtbestehen führen. Inwieweit der Prüfer seinen Beurteilungsspielraum ausnutzt, bleibt ihm überlassen. Im 2. Examen dürfte der Abzug erheblich sein.

 

V. Die Logik

Erschreckend ist, wie oft Studenten im Laufe des Studiums die Logik vergessen. Haarsträubende Theorien werden aufgestellt, die sich mit dem gesunden Menschenverstand kaum noch vereinbaren lassen. („Mal nebenbei gejobt hat der wohl nie, alles von Papa bezahlt und in Malle gewesen?“) Viele Ausbilder erinnerten uns zu Beginn, man soll jedes erzieltes Ergebnis kurz überdenken und sich fragen, ob es praktischer Sicht nachvollziehbar und einem gebildeten Laien zu erklären sei.

In der universitären Ausbildung steht der BGH (ob nun zu Recht oder nicht) oft in der Kritik. Seine Lösungen seien oft nicht dogmatisch ausgereift und zu pragmatisch. Allerdings sind Prüfer oft Praktiker, für die die Ansicht des BGH der entscheidende Lösungsweg ist, das Wissen über Theorienstreite geht im Laufe der Zeit verloren. Für den Praktiker zählt das endgültige Ergebnis als Arbeitserfolg, nicht die korrekte Begründung. Viele Vorstellungen der Literatur sind nicht immer praktikabel im Arbeitsleben. Unabhängig sind einige Mindermeinungen oft zu komplex, um sie wirklich überzeugend in akzeptabler Zeit darzulegen.

 

VI. Die Sprache

Die Sprache ist das Werkzeug des Juristen. Der Examenskandidat sollte nicht nur einen ausreichenden Wissenstand haben, sondern auch die Fähigkeit zur Darstellung aufweisen. Fehler können in zwei Richtungen entstehen. Zum einen stört die Verwendung einer zu einfachen Umgangssprache. Wiederholte Formulierungen wie „Er hat gehabt, er hat gemacht, das geht ja nun wirklich nicht ...“ haben in einer juristischen Arbeit nicht aufzutauchen. Die geregelte Lektüre einer Tageszeitung und Belletristik werden den Sprachwortschatz erweitern. Im Gegenteil wirken Versuche, „Polizeideutsch“ zu verwenden oder nahezu jedes Verb in ein Substantiv zu verwandeln, unschön. Die Tendenz in der Praxis geht dahin, für den normal ausgebildeten Bürger verständliche Urteile oder Schriftstücke anzufertigen. Also: „Während der Aufnahme der Verfolgung führte ein plötzlich auftauchendes Auto zu einer Verletzung des POM der Dienststelle Y unter Beteiligung seines Kollegen C“ deutet nicht auf Wissenschaftlichkeit hin, sondern ist überzogen. Unabhängig davon verlieren solche Konstruktionen doch irgendwann den Faden. Es genügt, wenn ein Satz aus zwei oder höchstens drei Teilsätzen besteht. Nur dann kann der Prüfer den Gedankengang schnell nachvollziehen.

Die Arbeit sollte wiederholt gelesen werden, jeder Mensch hat eigene, gelegentlich schrullige Redewendung oder verwendet zu oft die gleichen Worte. Verstärkungen wie „Ist doch klar, selbstverständlich, offenkundig“ schwächen den Wert der Argumentation ab und deuten darauf hin, dass die Argumentationsschwäche übertüncht werden soll.

 

VII. Fehler als Ergebnis des Prüfungsstresses

Viele Kandidaten verweisen darauf, dass Fehler durch den Prüfungsstress bedingt sind. Fehler werden in der Tat von den meisten Prüfern akzeptiert, diese können sich oft noch an die eigene Prüfungssituation erinnern. Wer selbst eine Arbeit schreibt oder veröffentlicht, weiß, wie Fehler selbst nach mehreren Korrekturlesen übersehen werden. Entscheidend ist, ob sich von Anfang die Arbeit als grundlegend misslungen darstellt und auf grobe Missverständnisse hindeutet oder ob sich mit Stress Fehler eingeschlichen haben. Erfahrungsgemäß werden Arbeiten gegen Ende oberflächlicher, weil der Zeitdruck zunimmt. Es macht einen Unterschied, ob die Arbeit von der ersten Seiten an nur von Fehlern, Durchstreichungen und Schmutzflecken trotzt oder ob gegen Ende Schwächen auftauchen. Stichpunkte und Steno auf der letzten Seite mögen für viele Prüfer verzeihlich sein, aber nicht ab Seite 3 der Arbeit.

 

VIII. Vorbereitung

Die beste Vorbereitung bleibt die Übung. Examenskandidaten sollten auf jeden Fall so viel wie möglich Klausuren schreiben, um in Routine zu kommen. Mit der Zeit findet jeder Kandidat einige Formulierungen, die er auswechseln kann. Dadurch gewinnt er Zeit, weil nicht immer wieder nachgedacht wird, wie nur etwas dargestellt werden soll. Es gibt in Klausuren gelegentlich Fallen, in die einfach bei der Übung hineingetappt werden muss. Für die Routine muss auf jeden Fall eine selbst vermeintlich einfache Klausur ausgeschrieben werden. Der bloße Vergleich der eigenen Lösungsskizze mit den Vorgaben bringt nichts. Die spätere Lösung sieht immer logisch aus, die Schwierigkeiten zeigen sich beim Schreiben.

Autor: Dr. Claudius Petzold, Attorney at law (Germany) Lin & Associates, Taipei, Taiwan


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