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Anwesenheit ist Dienstpflicht
Das Referendar-Urteil
Ein Rechtsreferendar bleibt dem Dienst fern, wenn er an den nach Ort und Zeit festgelegten Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt.
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – Diesen Spruch kennt wohl jeder und man mag sich gerne darüber streiten, allerdings - für das Referendariat gelten einmal mehr andere Regeln. Verstöße gegen das Dienstrecht unterliegen schnell disziplinarischen Sanktionen bis hin zur Streichung des Salärs. Einen netten Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht zu beurteilen.
http://www.bverwg.de/media/archive/1638.pdf
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