1 000 € Gehalt für angestellten Rechtsanwalt sittenwidrig

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Das Referendar-Urteil

Ausbeutung unter Kollegen ist in Mode gekommen. Allerdings muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Die Vergütung für einen Rechtsanwalt von monatlich 1 000 € brutto ist sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) und i. S. der berufsrechtlichen Vorschriften (§ 26 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA i. V. mit § 43 BRAO) unangemessen (AnwGH NW, Beschluss v. 2. 11. 2007 - 2 ZU 7/07, nrkr.).

Im Streitfall hatte eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei eine Traineestelle ausgeschrieben und ein Gehalt in Aussicht gestellt, welches „ein wenig über dem Referandargehalt? liegt. Die Stelle war auf 24 Monate befristet, eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis schloss die Kanzlei von vornherein aus. Das Gericht bemängelte, dass das sich ergebende Jahresbruttogehalt von 12000 € für eine Vollzeitstelle deutlich zu niedrig sei. Das Gehalt läge auch unter den Einstiegsgehältern im Ausbildungsberuf der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Es stützte sich zudem auf eine Studie, wonach anwaltliche Berufseinsteiger ohne Prädikatsexamen und besondere Spezialisierung durchschnittlich einen Bruttomonatsverdienst von 2 300 € bezögen.




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