BayVGH: Nichteinhalten von Kontrollen - Führerschein entzogen

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Rechtsnews

Wer eine Fahrerlaubnisauflage nicht befolgt muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzieht.

Einer Autofahrerin aus Niederbayern war wegen vorangegangener schizophrener Psychosen die PKW-Fahrerlaubnis nur unter Auflagen erteilt worden: Sie sollte sich alle sechs Wochen von einem Facharzt untersuchen lassen. Aufgabe des Facharztes war es dabei auch, jeweils eine Aussage zur Kraftfahreignung zu treffen.

Nach drei Jahren blieben die Atteste aus. Das zuständige Landratsamt (Fahrerlaubnisbehörde) entzog daraufhin die Fahrerlaubnis und ordnete an, dass ein Rechtsbehelf hiergegen keine aufschiebende Wirkung habe. Die Autofahrerin beantragte beim Verwaltungsgericht Regensburg, vorläufigen Rechtsschutz. Sie wollte damit erreichen, bis zur Hauptsacheentscheidung weiter am Verkehr teilnehmen zu können.

Der Antrag beim Verwaltungsgericht blieb erfolglos. In der hiergegen erhobenen Beschwerde machte sie geltend, die Fahrerlaubnisbehörde hätte als milderes Mittel zunächst eine erneute fachärztliche Untersuchung verlangen müssen, bevor sie den Führerschein entzog. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwarf diesen Gedanken: Die Fahrerlaubnisauflage habe sicherstellen sollen, dass die Fahrerlaubnisbehörde rechtzeitig von erneuten, akuten schizophrenen Stadien oder psychischen Störungen Kenntnis erlange. Die Autofahrerin habe dies verhindert. Dann müsse sie aber auch hinnehmen, dass die Fahrerlaubnisbehörde daraus auf den Wegfall der Fahreignung schließe.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.05.2010 - Aktenzeichen: 11 CS 10.291


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