Kanzleigründung
Die eigene Kanzlei
Die Gründung einer eigenen Kanzlei ist eine unternehmerische Herausforderung, für die es keine Patentrezepte gibt.
Je nach Ausgangslage und Zielrichtung sind die Wege vielfältig, zum Beispiel
- Die Neugründung einer Kanzlei;
- Der angestellte Anwalt mit „Sozietätsaussicht“
- Vom angestellten Anwalt in die Selbständigkeit
- Die „Küchentisch-Kanzlei"
- Der Kanzlei(beteiligungs)kauf
1. Die neu eingerichtete Kanzlei
Die nach dem zweiten Staatsexamen unmittelbar neu gegründete Kanzlei dürfte im Hinblick auf das erforderliche Startkapital eher zu den Einzelfällen gehören. Auch im Hinblick auf die möglicherweise fehlende Erfahrung erscheint dies nicht unproblematisch, jedoch keinesfalls unmöglich.
2. Der angestellte Anwalt mit „Sozietätsaussicht“
Nicht selten hinterlässt der Referendar in seiner Anwalts- oder Wahlstastion einen guten Eindruck und empfiehlt sich als künftiger Mitarbeiter.
Möchte „der Alte“ seine Kanzlei noch weiter ausbauen oder ist er auch noch genau in dem Alter, dass die Unternehmensnachfolge sukzessive angegangen werden sollte, lockt das Anstellungsverhältnis „mit Sozietätsaussicht“.
Diese Perspektiven sind verlockend, allerdings nicht unproblematisch. Wer sich nämlich schon als (künftiger) Sozius sieht, engagiert sich natürlich und sogar gerne über alle Maßen hinaus. Wie groß muss dann aber die Enttäuschung sein, wenn sich herausstellt, dass mit den so erweckten Erwartungshaltungen
- das Engagement des jungen Kollegen ausgenutzt wurde;
- der junge Kollege nur als Platzhalter missbraucht wurde, um beispielsweise den Platz für den Sohnemann „des Alten“ bis zur Kanzleiübergabe warm zu halten.
Die Realität spiegelt sich dann leider in Sprüchen wider wie
„….Sie sind derzeit noch nicht genügend gefestigt, um Partner werden zu können.“ oder
„….Fachlich sind Sie eine absolute Spitzenkraft, aber persönlich hatte ich mir mehr versprochen…..“
Praxistipp
Legen Sie für sich selbst einen genauen Zeitplan fest, innerhalb dessen Sie sich als Anwalt mit „Sozietätsaussicht“ engagieren wollen und sprechen Sie mit dem Senior darüber.
Realisiert sich Ihre Zielvorstellung nicht, so sollten Sie (nach gründlicher Ursachenforschung) die Konsequenzen ziehen und sich auf keinen Fall (weiter) hinhalten lassen.
3. Vom angestellten Anwalt in die Selbständigkeit
Häufiger anzutreffen ist der „Parallelstart“ einerseits als angestellter oder freiberuflich mitarbeitender Anwalt bei andererseits gleichzeitigem Aufbau eines eigenen Mandantenstamms. Diese Strategie führt in der Startphase zu einer gewissen wirtschaftlich sicheren Grundlage und ermöglicht es, sukzessive in die 100 prozentiige Selbständigkeit hineinzuwachsen. Häufig wird die eigene Kanzlei vorübergehend über eine „Mietadresse“ dargestellt, sei es als Beteiligung an einer Bürogemeinschaft oder als Mieter in einem Büropool.
Diese Art des Starts kann sich allerdings für den „angestellten Anwalt“ insoweit als problematisch herausstellen, als der Dienstherr solche Aktivitäten häufig nur ungerne sieht und gerne unterbindet. Schließlich ist bekannt, dass junge Kollegen gerne abwandern und potentiell ertragreiche Mandanten mitnehmen (möchten).
4. Die „Küchentisch-Kanzlei"
Die „Küchentisch-Kanzlei“ kommt meist dann in Betracht, wenn das Vorstehende - aus welchen Gründen auch immer - ausscheidet. Meist geht dies einher mit sonstigen Nebenjobs oder einem Sponsor (Ehefrau / Eltern et cetera), die den Mindestbedarf für Lebenshaltung und laufende Kosten irgendwie sicherstellen.
Auch diese Art des Starts kann gelingen. Problematisch ist das Ganze mit nicht anwaltlichen Nebenjobs, denn nicht jeder Nebenjob ist mit dem Standesrecht vereinbar und kann im Zweifel von der Rechtsanwaltskammer sanktioniert werden.
5. Der Kanzlei(beteiligungs)kauf
Dies ist ein selbst aufbauendes Portal, das von Eurer Mithilfe lebt. Bei weiteren Tipps und Informationen bringt uns bitte auf den neuesten Stand.





