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Aktenvorträge
Der Aktenvortrag in Theorie und Praxis
I. Theorie
Der Aktenvortrag ist der „Einstieg“ in die mündliche Prüfung des zweiten Staatsexamens. Er ist mit dem Vortrag aus der ersten Staatsprüfung vergleichbar und wird in der Regel schon in den Arbeitsgemeinschaften des Referendariats unter realistischen Bedingungen geübt.
Aktenvorträge
Aktenvortrag: Zivilrecht I (mit IPR)
Die Praxis schafft Auseinandersetzungen wie im nachfolgenden Übungsfall, die die Parteivertreter zu angepassten Reaktionen und bewusstem Aufbauschen irrelevanter Nebenschauplätze veranlassen.





