Aktenvorträge

Der Aktenvortrag in Theorie und Praxis

I.  Theorie

Der Aktenvortrag ist der „Einstieg“ in die mündliche Prüfung des zweiten Staatsexamens. Er ist mit dem Vortrag aus der ersten Staatsprüfung vergleichbar und wird in der Regel schon in den Arbeitsgemeinschaften des Referendariats unter realistischen Bedingungen geübt.

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Aktenvorträge

Aktenvortrag: Zivilrecht I (mit IPR)

Die Praxis schafft Auseinandersetzungen wie im nachfolgenden Übungsfall, die die Parteivertreter zu angepassten Reaktionen und bewusstem Aufbauschen irrelevanter Nebenschauplätze veranlassen.

 

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