AG-Fahrten
Damit man die Referendarskollegen in der AG - mit denen man immerhin knapp zwei Jahre verbringt - etwas besser kennen lernen kann, gibt es die Möglichkeit, eine AG-Fahrt zu unternehmen. Wenn Ihr die Voraussetzungen erfüllt, gibt es dafür dann sogar eine Woche Sonderurlaub.
Dazu muss die Fahrt einen gewissen juristischen Einschlag haben, um als Studienfahrt durchgehen zu können und 80 Prozent der AG-Kollegen müssen an der Fahrt teilnehmen.
Die Fahrt muss in der Regel in den letzten drei Monaten der Zivilrechtstage unternommen werden. Häufig hält auch die Referendargeschäftsstelle Informationen über die bisher genehmigten Fahrten bereit – auch hier könnt Ihr Euch noch ein paar Ideen holen.
Inzwischen haben sich sogar Reiseveranstalter auf diese Fahrten spezialisiert und bieten gleich ein juristisches Begleitprogramm an. Die dort angebotenen Reisen sind zwar genau so ausgestaltet, dass sie genehmigungsfähig sind – sie sind aber auch deutlich teurer, als wenn Ihr Euch die juristischen Programmpunkte selbst sucht und organisiert.
Reiseziele wie Rom, Prag, Lissabon und Barcelona haben sich dabei als besonders beliebt herausgestellt. Hier ein Beispiel, wie die Fahrt aussehen kann – den Ideen sind aber kaum Grenzen gesetzt:
5 Tage Rom: (Montag bis Freitag)
1. Tag:
freiwillige Stadtbesichtigung
2. Tag:
Besuch des Päpstlichen Gerichtshofs „Rota Romana“ im Vatikanstaat – Informationen über die rechtlichen Besonderheiten des eigenständigen Vatikanstaats
Tribunale Apostolico della Rota Romana
Palazzo della Cancelleria
Piazza della Cancelleria 1
00186 Roma
Ansprechpartner: Prälat Dr. Josef Huber
3. Tag:
Besuch des Justizpalastes
Corte Suprema di Cassazione
Piazza Cavour
Rom
Ansprechpartner: Massimo Bonomo (Generalsektretär)
4. Tag:
Besichtigung einer Justizvollzugsanstalt
Via Casilina, 1294
00133 Rom
Ansprechpartner: Pietro Tosti
5. Tag:
Besuch der deutschen Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Via San Martino della Battaglia 4
00195 Rom
Ansprechpartner: Herr Adamek
Dies ist natürlich nur eine von vielen Möglichkeiten. Im Prinzip sind Euch kaum Grenzen gesetzt, solange die Ausflüge etwas mit dem weiten Themengebiet "Recht" zu tun haben. Eure Referendargeschäftsstelle wird Euch auch beraten, ob und wie das Programm genehmigt werden kann.
Dies ist ein selbst aufbauendes Portal, das von Eurer Mitarbeit und Unterstützung lebt. Wenn Ihr ähnliche Programme empfehlen könnt, so schickt uns bitte Eure Informationen.





